Öffnungszeiten

Sprechstundenzeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

10.00 - 12.00 Uhr

10.00 - 12.00 Uhr

10.00 - 12.00 Uhr

10.00 - 12.00 Uhr

10.00 - 12.00 Uhr

!!!!

unsere Samstags Sprechstunde kann momentan wegen personeller Engpässe nicht stattfinden

16.00 - 18.30 Uhr

 

17.00 - 20.00 Uhr

16.00 - 18.30 Uhr

16.00 - 18.30 Uhr

 


Um einen effizienten Praxisbetrieb und kurze Wartezeiten zu gewährleisten, arbeiten wir in den Sprechstunden mt Terminvereinbarungen. Wir empfehlen daher, entsprechende Termin mit uns abzustimmen. Selbstverständlich können Sie zu den oben genannten Öffnungszeiten auch unangemeldet vorbeikommen, müssen dann aber mit Wartezeiten rechnen. Sie sollten daher möglichst vorher anrufen.

Notfälle werden selbstverständlich bevorzugt behandelt.

In Notfällen

Handynummer für Notfälle: 0157 - 53472654

 Tierärztlicher Notdienstring Rhein-Erft- Kreis: 09001471474

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen garantierten 24h Notfalldienst anbieten können, da wir keine Tierklinik und daher personell eingeschränkt sind.

 

Im Notfall melden Sie sich bitte unter der Praxisrufnummer. Wenn Sie ausserhalb der offiziellen Sprechstundenzeiten anrufen, wird Ihnen per Telefonansage entweder unsere eigene Notfallnummer (siehe oben Handynummer für Notfälle) oder die des tierärztlichen Notdienstringes des Rhein-Erft -Kreises (siehe auch oben) mitgeteilt. So erhalten Sie zu jeder Zeit tierärztliche Hilfe. Alternativ können Sie sich direkt an die Tierklinik Stommeln Nettegasse 122 in Puhlheim unter der Rufnummer 02238-3435 wenden.

 

 

 

 

 

 

Information über die Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte im Notdienst:

 

 

Seit dem 13.02.20 ist die neue GOT- Notdienstnovelle (Gebührenordnung für Tierärzte) im Bundesgesetztblatt (BGBl. Teil I Nr. 6 vom 13.02.2020) in Kraft getreten.

Für Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, müssen danach ab dem Veröffentlichungszeitpunkt eine Notdienstgebühr von 50 € sowie mindestens der zweifache bis maximal der vierfache Gebührensatz berechnet werden.

Was ist neu?

  • Der zugefügte § 3 a führt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50€ zzgl. MwSt. ein.
  • Im tierärztlichen Notdienst muss mindestens der 2-fache und höchstens der 4-fache Gebührensatz berechnet werden.
  • Die Nachtzeit beginnt um 18:00 Uhr (bzw. nach den Sprechstundenzeiten) und endet um 8:00 Uhr. Die Wochenendzeit gilt zwischen freitags 18:00 Uhr und monatgs 8:00 Uhr.
  • Das Wegegeld beträgt nun 3,50 € zzgl. MwSt.

 

 

Da die Tierärzte an die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) gebunden sind, betrifft diese Änderung auch unsere Tierarztpraxis.

 

 

Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die Erhöhung der Gebühren im Notdienst.